Impressum

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gemäß § 5 TMG:

Grenzmotel
Am Markt 8
24955 Harrislee  
Tel. 0461-9957566 
Fax 0461-9957567
Inhaber: Michael K. Heidrich
info@grenzmotel.de
www.grenzmotel.de
www.am-oxer.de
Umsatzsteuer-ID: DE 1501229802

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Grenzmotels (AGB's),
Stand März 2008

1. Abschluss des Vertrags
 
1. Zwischen dem Gast und dem Grenzmotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe
  der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer und /oder
  sonstige Leistungen bestellt und/oder vom Grenzmotel zugesagt wurden. Das
  Gleiche gilt, wenn das Grenzmotel Anfragen/Reservierungen schriftlich
  bestätigt und /oder eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgt.
  2. Wird für die Reservierung vom Grenzmotel eine Anzahlung oder
  Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der
  vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
  3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt für von ihm angemeldete
  Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
  einzustehen.
  4. Ist der Besteller eine Privatperson und handelt für von ihm
  angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
  einzustehen.
  5. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der
  Anfrage/Reservierung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
  Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widersprochen hat.
  6. Bucht der Gast über ein Internetreisebüro wie beispielsweise
  www.booking.de, www.hrs.de, www.hotel.de oder www.venere.com gelten die AGB's
  des Grenzmotels und nicht des Internetreisebüros. Das Grenzmotel ist bei
  diesen Buchungen provisionspflichtig. Den finanziellen Nachteil kann das
  Grenzmotel durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte
  ausgleichen. Wenn dem Grenzmotel die komplette Briefanschrift und/oder email
  Anschrift vorliegt, erhält der Gast hierüber eine Nachricht.
  7. Das Grenzmotel hat einen Anspruch auf Barzahlungen der ausgestellten
  Rechnungen. Bezahlungen mit Kreditkarten sind für das Grenzmotel
  provisionspflichtig, beispielsweise 2,80 % der Gesamtsumme bei Zahlungen mit
  Visacard oder Mastercard. Den finanziellen Nachteil kann das Grenzmotel
  durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte ausgleichen. Der Gast
  stimmt der zusätzlichen Belastung ohne weitere Zustimmung/Mitteilung zu.
 
2. An- und Abreise
  1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug
  (Check-in) nicht vor 14 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerübergabe
  (Check-out) muß bis 10 Uhr des Abreisetags erfolgen.
  2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10 Uhr soll der Gast dies dem
  Grenzmotel mitteilen. Sofern das Grenzmotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18
  Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis
  inkl. Frühstück zu zahlen. Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
  3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens 18 Uhr
  erfolgen. Geschieht dies nicht und ist nichts anderes vereinbart, kann das
  Grenzmotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen sind hiervon
  vorausbezahlte Zimmer oder durch Kreditkartenangabe und
  Kreditkartenbelastung bezahlte Buchungen (siehe 1.f. und 1.g.).
 
3. Leistungen
  1. Der vertragliche Leistungsumfang des Grenzmotels ergibt sich aus den
  Prospektangaben und /oder getroffenen Vereinbarungen.
  2. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in
  Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
  3. Die im Prospekt, sonstigen Veröffentlichungen oder Bestätigungen
  angegebenen Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Ändert sich
  während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das
  Grenzmotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
 
4. Zahlung
  1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen (siehe 1.f.) ist das Entgeld bei
  der Anreise fällig.
  2. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, kann das Grenzmotel mit
  sofortiger Wirkung die Vereinbarung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
  Schäden, insbesondere des Ausfalls andersweitiger Vermietung bleibt dem
  Grenzmotel vorbehalten.
  3. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er zur
  Zahlung der restlichen Vergütung gemäß Buchung/Reservierungsbestätigung
  verpflichtet.
  4. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des
  Grenzmotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast eine Zahlung kreditiert wurde.
  5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen erfolgen lediglich
  erfüllungshalber.
 
5. Stornierungen
  1. Stornierungen einer getroffenen Vereinbarung sind bis zum zweiten Tag
  12 Uhr vor dem Anreisetag kostenlos möglich. Sollten schriftliche
  Sonderabsprachen getroffen worden sein, behalten diese Ihre Gültigkeit. Bei
  späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der
  Preis für die erste Übernachtung inkl. Frühstück fällig. Ausgenommen hiervon
  sind die Hauptsaison (1. Mai bis 30. September eines Jahres) sowie Zeiten
  einer Messe oder anderer Großveranstaltungen in der Region nördlich des
  Nordostseekanals/südlich der deutsch-dänischen Grenze. In diesen Zeiten ist
  eine Stornierung lediglich bis zum siebten Tag 12 Uhr vor dem Anreisetag
  kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens
  des Gastes, wird der Preis für die gesamte Buchungsdauer inkl. Frühstück
  fällig.
 
6. Haftung
  1. Der Gast haftet für die von ihm oder seinen Gästen verursachten
  Schäden.
  2. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels ist der Gast zur Zahlung eines
  Betrags verpflichtet. In den Zimmern wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
  Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
  3. Das Grenzmotel ist ein Nichtraucherbetrieb. In den Zimmern wird
  hierauf ausdrücklich hingewiesen. Sollte ein Gast in einem Zimmer rauchen,
  ist er als Ersatz für zusätzliche Lüftungs- und Reinigungstätigkeiten zur
  Zahlung eines Betrags verpflichtet. Dies kann bis zur kompletten Renovierung
  eines Zimmers führen. Im Zimmer wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Der
  Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
  4. Der Gast stimmt ggf. der Belastung seiner Kreditkarte zu.
  5. Grenzmotel haftet nicht bei beispielsweise Streik oder höherer Gewalt,
  wenn die Leistungserbringung unmöglich wird. Grenzmotel ist dann bemüht für
  andersweitige Beschaffung vergleichbarer Leistungen zu sorgen.
  6. Grenzmotel haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen
  des Gastes. Das gilt beispielsweise bei Diebstahl aus den Zimmern. Sollte
  der Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beispielsweise bei
  fahrlässigem Verschulden, beschränkt sich die Haftung auf maximal 100,00
  Euro je Wertgegenstand oder die ggf. hierfür abgeschlossene
  Haftpflichtversicherung.
  7. Bringt der Gast ein Fahrzeug mit und wird dies auf dem Grundstück des
  Grenzmotels abgestellt, so haftet das Grenzmotel nicht. Sollte der
  Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beschränkt sich die Haftung auf
  maximal 100,00 Euro je Fahrzeug oder die ggf. hierfür abgeschlossene
  Haftpflichtversicherung.
 
7. Kündigung
  1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Zimmer zu einem anderen als
  vereinbarten Zweck, so steht dem Grenzmotel ein außerordentliches
  Kündigungsrecht zu. Das gilt auch für den Fall, daß ein reibungsloser
  Geschäftsverlauf im Grenzmotel gestört wird oder bei höherer Gewalt.
 
8. Sonstiges
  1. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Grenzmotels und
  gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
  2. Fundsachen werden eine Woche aufbewahrt und auf Anfrage gegen
  Kostenerstattung nachgesandt.
  3. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  4. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und der Erfüllung gilt der
  Sitz des Grenzmotels.
  5. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die
  Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht

Grenzmotel  -  Inh. Michael K. Heidrich
Am Markt 8, 24955 Harrislee bei Flensburg an der deutsch-dänischen Grenze
Tel.: 0049 (0) 461 99 57 566
www.grenzmotel.de  -  info@grenzmotel.de