Impressum
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gemäß § 5 TMG:
Grenzmotel Am Markt 8 24955 Harrislee
Tel. 0461-9957566 Fax 0461-9957567
Inhaber: Michael K. Heidrich
info@grenzmotel.de www.grenzmotel.de www.am-oxer.de
Umsatzsteuer-ID: DE 1501229802
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Grenzmotels (AGB's),
Stand März 2008
1. Abschluss des Vertrags
1. Zwischen dem Gast und dem Grenzmotel kommt ein Vertrag nach Maßgabe
der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer und /oder
sonstige Leistungen bestellt und/oder vom Grenzmotel zugesagt wurden. Das
Gleiche gilt, wenn das Grenzmotel Anfragen/Reservierungen schriftlich
bestätigt und /oder eine Rückbestätigung durch den Gast erfolgt.
2. Wird für die Reservierung vom Grenzmotel eine Anzahlung oder
Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der
vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos.
3. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt für von ihm angemeldete
Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
einzustehen.
4. Ist der Besteller eine Privatperson und handelt für von ihm
angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
einzustehen.
5. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der
Anfrage/Reservierung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich schriftlich widersprochen hat.
6. Bucht der Gast über ein Internetreisebüro wie beispielsweise
www.booking.de, www.hrs.de, www.hotel.de oder www.venere.com gelten die AGB's
des Grenzmotels und nicht des Internetreisebüros. Das Grenzmotel ist bei
diesen Buchungen provisionspflichtig. Den finanziellen Nachteil kann das
Grenzmotel durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte
ausgleichen. Wenn dem Grenzmotel die komplette Briefanschrift und/oder email
Anschrift vorliegt, erhält der Gast hierüber eine Nachricht.
7. Das Grenzmotel hat einen Anspruch auf Barzahlungen der ausgestellten
Rechnungen. Bezahlungen mit Kreditkarten sind für das Grenzmotel
provisionspflichtig, beispielsweise 2,80 % der Gesamtsumme bei Zahlungen mit
Visacard oder Mastercard. Den finanziellen Nachteil kann das Grenzmotel
durch sofortige Belastung der angegebenen Kreditkarte ausgleichen. Der Gast
stimmt der zusätzlichen Belastung ohne weitere Zustimmung/Mitteilung zu.
2. An- und Abreise
1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug
(Check-in) nicht vor 14 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerübergabe
(Check-out) muß bis 10 Uhr des Abreisetags erfolgen.
2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10 Uhr soll der Gast dies dem
Grenzmotel mitteilen. Sofern das Grenzmotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18
Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18 Uhr der volle Zimmerpreis
inkl. Frühstück zu zahlen. Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muß bis spätestens 18 Uhr
erfolgen. Geschieht dies nicht und ist nichts anderes vereinbart, kann das
Grenzmotel über die Zimmer anderweitig verfügen. Ausgenommen sind hiervon
vorausbezahlte Zimmer oder durch Kreditkartenangabe und
Kreditkartenbelastung bezahlte Buchungen (siehe 1.f. und 1.g.).
3. Leistungen
1. Der vertragliche Leistungsumfang des Grenzmotels ergibt sich aus den
Prospektangaben und /oder getroffenen Vereinbarungen.
2. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, das Frühstück nicht in
Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung oder Minderung zu.
3. Die im Prospekt, sonstigen Veröffentlichungen oder Bestätigungen
angegebenen Preise enthalten die derzeit gültige Mehrwertsteuer. Ändert sich
während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das
Grenzmotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Zahlung
1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen (siehe 1.f.) ist das Entgeld bei
der Anreise fällig.
2. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, kann das Grenzmotel mit
sofortiger Wirkung die Vereinbarung aufheben. Die Geltendmachung weiterer
Schäden, insbesondere des Ausfalls andersweitiger Vermietung bleibt dem
Grenzmotel vorbehalten.
3. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er zur
Zahlung der restlichen Vergütung gemäß Buchung/Reservierungsbestätigung
verpflichtet.
4. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des
Grenzmotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast eine Zahlung kreditiert wurde.
5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen erfolgen lediglich
erfüllungshalber.
5. Stornierungen
1. Stornierungen einer getroffenen Vereinbarung sind bis zum zweiten Tag
12 Uhr vor dem Anreisetag kostenlos möglich. Sollten schriftliche
Sonderabsprachen getroffen worden sein, behalten diese Ihre Gültigkeit. Bei
späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens des Gastes, wird der
Preis für die erste Übernachtung inkl. Frühstück fällig. Ausgenommen hiervon
sind die Hauptsaison (1. Mai bis 30. September eines Jahres) sowie Zeiten
einer Messe oder anderer Großveranstaltungen in der Region nördlich des
Nordostseekanals/südlich der deutsch-dänischen Grenze. In diesen Zeiten ist
eine Stornierung lediglich bis zum siebten Tag 12 Uhr vor dem Anreisetag
kostenlos möglich. Bei späteren Stornierungen oder im Falle des Ausbleibens
des Gastes, wird der Preis für die gesamte Buchungsdauer inkl. Frühstück
fällig.
6. Haftung
1. Der Gast haftet für die von ihm oder seinen Gästen verursachten
Schäden.
2. Bei Verlust eines Zimmerschlüssels ist der Gast zur Zahlung eines
Betrags verpflichtet. In den Zimmern wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
Der Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
3. Das Grenzmotel ist ein Nichtraucherbetrieb. In den Zimmern wird
hierauf ausdrücklich hingewiesen. Sollte ein Gast in einem Zimmer rauchen,
ist er als Ersatz für zusätzliche Lüftungs- und Reinigungstätigkeiten zur
Zahlung eines Betrags verpflichtet. Dies kann bis zur kompletten Renovierung
eines Zimmers führen. Im Zimmer wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Der
Gast ist zur Beweisführung verpflichtet.
4. Der Gast stimmt ggf. der Belastung seiner Kreditkarte zu.
5. Grenzmotel haftet nicht bei beispielsweise Streik oder höherer Gewalt,
wenn die Leistungserbringung unmöglich wird. Grenzmotel ist dann bemüht für
andersweitige Beschaffung vergleichbarer Leistungen zu sorgen.
6. Grenzmotel haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung von Wertsachen
des Gastes. Das gilt beispielsweise bei Diebstahl aus den Zimmern. Sollte
der Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beispielsweise bei
fahrlässigem Verschulden, beschränkt sich die Haftung auf maximal 100,00
Euro je Wertgegenstand oder die ggf. hierfür abgeschlossene
Haftpflichtversicherung.
7. Bringt der Gast ein Fahrzeug mit und wird dies auf dem Grundstück des
Grenzmotels abgestellt, so haftet das Grenzmotel nicht. Sollte der
Haftungsausschluß nicht durchsetzbar sein, beschränkt sich die Haftung auf
maximal 100,00 Euro je Fahrzeug oder die ggf. hierfür abgeschlossene
Haftpflichtversicherung.
7. Kündigung
1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Zimmer zu einem anderen als
vereinbarten Zweck, so steht dem Grenzmotel ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Das gilt auch für den Fall, daß ein reibungsloser
Geschäftsverlauf im Grenzmotel gestört wird oder bei höherer Gewalt.
8. Sonstiges
1. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Grenzmotels und
gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.
2. Fundsachen werden eine Woche aufbewahrt und auf Anfrage gegen
Kostenerstattung nachgesandt.
3. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag und der Erfüllung gilt der
Sitz des Grenzmotels.
5. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht
Grenzmotel - Inh. Michael K. Heidrich
Am Markt 8, 24955 Harrislee bei Flensburg an der deutsch-dänischen Grenze
Tel.: 0049 (0) 461 99 57 566
www.grenzmotel.de - info@grenzmotel.de